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Standards of Care

zusammengefasst von Christina


Die juristische Vorgehensweise bei der Namens- bzw. Personenstandsänderung wird seit 1980 durch das Transsexuellengesetz (TSG) geregelt. Seit 1997 gibt es die "Standards der Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen" der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, in der die medizinischen Behandlungswege standardisiert werden.


In Amerika wird bereits seit den siebziger Jahren an Standards zur Begutachtung und Behandlung von Transsexuellen gearbeitet. Die Harry-Benjamin-Gesellschaft hat diese Standards seitdem mehrfach überarbeitet, zuletzt 1995 und 1997. Nun hat auch eine von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung einberufene Expertenkomission Standards speziell für Deutschland veröffentlicht, die im folgenden zusammengefaßt sind.

STANDARDS DER DIAGNOSTIK
Die Diagnose der Transsexualität ist bei Erfüllung folgender Kriterien gegeben:

  • eine tiefgreifende und dauerhafte gegengeschlechtliche Identifikation,
  • ein anhaltendes Unbehagen hinsichtlich der biologischen Geschlechszugehörigkeit bzw. ein Gefühl der Inadäquatheit in der entsprechenden Geschlechtsrolle und
  • ein klinisch relevanter Leidensdruck und / oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionen.

Zur Beurteilung dieser Kriterien dienen ein Lebenslauf mit den Schwerpunkten Geschlechtsidentitätsentwicklung, psychosexuelle Entwicklung sowie gegenwärtige Lebenssituation, eine körperliche Untersuchung mit gynäkologischen, andrologischen, urologischen und endokrinologischen Schwerpunkten und eine klinisch- psychiatrische / psychologische Diagnostik. Hierunter versteht man die Beurteilung psychopathologischer Auffälligkeiten wie neurotische Konflikte, Abhängigkeiten und Süchte, suizidales Verhalten, Perversionen, psychotische und hirnorganische Erkrankungen oder Minderbegabungen.

STANDARDS DER DIFFERENTIALDIAGNOSTIK
Die Differentialdiagnostik soll durch Ausschließen anderer Geschlechtsidentitätsstörungen die Transsexualität ableiten. Folgende anderen Diagnosen sind möglich:

  • Unbehagen, Schwierigkeiten oder Nicht-Konformität mit den gängigen Geschlechtsrollenerwartungen ohne dauernde Störung der geschlechtlichen Identität,
  • partielle Störungen der Geschlechtsidentität, z.B. Adoleszenskrisen,
  • Transvestitismus und fetischistischer Transvestitismus,
  • Folgen der Ablehnung einer homosexuellen Orientierung,
  • psychotische Verkennung der geschlechtlichen Identität,
  • schwere Persönlichkeitsstörung.

STANDARDS DER PSYCHOTHERAPIE
Die psychotherapeutische Begleitung ist in Verbindung mit dem Alltagstest von zentraler Bedeutung und muß somatischen Therapiemaßnahmen vorgehen. Sie ist neutral gegenüber dem transsexuellen Wunsch und soll dem Betroffenen helfen, eine individuelle Lösung des eigenen Identitätsproblems zu finden und relevante psychische Probleme aufarbeiten. Darüber hinaus soll sie die Diagnose der Transsexualität sichern. Die innere Stimmigkeit und Konstanz des Identitätsgeschlechts, die Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle und die realistische Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen somatischer Behandlungen sollen geklärt werden.

Der Therapeut soll neben seiner fachlichen Ausbildung mit den Problemen der Transsexualität vertraut sein. Die Frequenz und Dauer der Psychotherapie ist individuell verschieden. Sie sollte bis zur Transformationsoperation und auch darüber hinaus durchgeführt werden. Vor Beginn der Behandlung soll geklärt werden, ob sich der Psychotherapeut an der Erstellung der Gutachten im Rahmen des TSG und an der Indikationsstellung zu somatischen Behandlungen beteiligt.

STANDARDS DER INDIKATIONSSTELLUNG ZUR SOMATISCHEN BEHANDLUNG
Vor der Indikation zur Hormonbehandlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Therapeut kennt den Patienten in der Regel seit einem Jahr.
  • Der Therapeut hat die diagnostischen Kriterien überprüft.
  • Der Therapeut hat das Vorliegen der drei Kriterien der Psychotherapie überprüft.
  • Der Patient führt seit mindestens einem Jahr den Alltagstest durch.

Vor der Indikation zur Transformationsoperation müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Therapeut kennt den Patienten in der Regel seit eineinhalb Jahren.
  • Der Patient führt seit mindestens eineinhalb Jahren den Alltagstest durch.
  • Der Patient wird seit mindestens einem halben Jahr hormonell behandelt.

Die Indikation zur Transformationsoperation muß in Form einer gutachterlichen Stellungnahme erfolgen. Dabei soll das Vorliegen der Transsexualität bestätigt werden, die psychische und soziale Situation des Patienten soll beschrieben und der bisherige Verlauf der Behandlung mit den Ergebnissen der Diagnosen dargestellt werden.

STANDARDS DER SOMATISCHEN BEHANDLUNG
Hormonbehandlung und Transformationsoperation vor dem vollendeten 18. Lebensjahr sind nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung indiziert.

Aufgrund der teilweisen Irreversibilität der Auswirkungen der Hormonbehandlung ist die Indikation hierzu erforderlich. Die Einleitung und Steuerung der Hormonbehandlung soll durch einen endokrinologisch erfahrenen Arzt erfolgen. Eine körperliche Untersuchung, auch hinsichtlich Thromboembolie- Risiko und Leberfunktion soll vor der Behandlung durchgeführt werden. Die psychische und körperliche Verträglichkeit der hormonellen Behandlung ist zu überprüfen. Der Patient muß über die Folgen der Hormonbehandlung und deren lebenslange Durchführung aufgeklärt werden.

Vor der Transformationsoperation muß sich der Operateur von der Korrektheit der gutachterlichen Stellungnahme überzeugen. Er soll mit einer körperlichen Untersuchung die technische Durchführbarkeit des Eingriffs klären. Der Patient muß über die Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden und soll eine Einverständniserklärung abgeben.

Die Ziele der Operation bei Frau-zu-Mann-Transsexuellen sind:

  • Brustamputation
  • Entfernung der Gebärmutter, der Eierstöcke und der Eileiter
  • Penis- und Hodenkonstruktionen sind individuell, da noch kein Standardkonzept vorliegt.

Die Ziele der Operation bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen sind:

  • Amputation des Penisschaftes und der Hoden
  • Bildung von Vulva, Vagina und Klitoris
  • Brustvergrößerung bei nicht ausreichendem Brustwachstum aufgrund der Hormonbehandlung
  • Epilation des Bartes

Für die Transformationsoperation kann eine Standardmethode empfohlen werden.

Zusammenfassung von Christina

Site by Sarah
10.02.2000 © VIVA TS Selbsthilfe
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