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Die juristische Vorgehensweise bei der Namens- bzw. Personenstandsänderung wird seit 1980 durch das Transsexuellengesetz (TSG) geregelt. Seit 1997 gibt es die "Standards der Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen" der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, in der die medizinischen Behandlungswege standardisiert werden. In Amerika wird bereits seit den siebziger Jahren an Standards zur Begutachtung und Behandlung von Transsexuellen gearbeitet. Die Harry-Benjamin-Gesellschaft hat diese Standards seitdem mehrfach überarbeitet, zuletzt 1995 und 1997. Nun hat auch eine von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung einberufene Expertenkomission Standards speziell für Deutschland veröffentlicht, die im folgenden zusammengefaßt sind. STANDARDS DER DIAGNOSTIK
Zur Beurteilung dieser Kriterien dienen ein Lebenslauf mit den Schwerpunkten Geschlechtsidentitätsentwicklung, psychosexuelle Entwicklung sowie gegenwärtige Lebenssituation, eine körperliche Untersuchung mit gynäkologischen, andrologischen, urologischen und endokrinologischen Schwerpunkten und eine klinisch- psychiatrische / psychologische Diagnostik. Hierunter versteht man die Beurteilung psychopathologischer Auffälligkeiten wie neurotische Konflikte, Abhängigkeiten und Süchte, suizidales Verhalten, Perversionen, psychotische und hirnorganische Erkrankungen oder Minderbegabungen. STANDARDS DER DIFFERENTIALDIAGNOSTIK
STANDARDS DER PSYCHOTHERAPIE
Der Therapeut soll neben seiner fachlichen Ausbildung mit den Problemen der Transsexualität vertraut sein. Die Frequenz und Dauer der Psychotherapie ist individuell verschieden. Sie sollte bis zur Transformationsoperation und auch darüber hinaus durchgeführt werden. Vor Beginn der Behandlung soll geklärt werden, ob sich der Psychotherapeut an der Erstellung der Gutachten im Rahmen des TSG und an der Indikationsstellung zu somatischen Behandlungen beteiligt. STANDARDS DER INDIKATIONSSTELLUNG
ZUR SOMATISCHEN BEHANDLUNG
Vor der Indikation zur Transformationsoperation müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Indikation zur Transformationsoperation muß in Form einer gutachterlichen Stellungnahme erfolgen. Dabei soll das Vorliegen der Transsexualität bestätigt werden, die psychische und soziale Situation des Patienten soll beschrieben und der bisherige Verlauf der Behandlung mit den Ergebnissen der Diagnosen dargestellt werden. STANDARDS DER SOMATISCHEN
BEHANDLUNG Aufgrund der teilweisen Irreversibilität der Auswirkungen der Hormonbehandlung ist die Indikation hierzu erforderlich. Die Einleitung und Steuerung der Hormonbehandlung soll durch einen endokrinologisch erfahrenen Arzt erfolgen. Eine körperliche Untersuchung, auch hinsichtlich Thromboembolie- Risiko und Leberfunktion soll vor der Behandlung durchgeführt werden. Die psychische und körperliche Verträglichkeit der hormonellen Behandlung ist zu überprüfen. Der Patient muß über die Folgen der Hormonbehandlung und deren lebenslange Durchführung aufgeklärt werden. Vor der Transformationsoperation muß sich der Operateur von der Korrektheit der gutachterlichen Stellungnahme überzeugen. Er soll mit einer körperlichen Untersuchung die technische Durchführbarkeit des Eingriffs klären. Der Patient muß über die Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden und soll eine Einverständniserklärung abgeben. Die Ziele der Operation bei Frau-zu-Mann-Transsexuellen sind:
Die Ziele der Operation bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen sind:
Für die Transformationsoperation kann eine Standardmethode empfohlen werden.
Zusammenfassung von Christina Site by Sarah10.02.2000 © VIVA TS Selbsthilfe |
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