Home
Die VIVA
Termine
TS-Info



Zeitung
Selbsthilfe
Medien
Tips & Tricks
Interaktiv

Der "Standard" Weg
übernommen aus dem VIVATISSIMUS 3/98
Original von Stefani


Was Betroffene erwartet, wenn Sie sich für das Leben in der anderen Geschlechterrolle entscheiden, das wissen sie oft nicht so genau. Einen 'optimalen' Weg gibt es nicht! Jeder Betroffene setzt andere Prioritäten, die Ausgangssituation, das soziale Umfeld, der Arbeitsplatz, all' diese Dinge sind bei jeder Person anders. Daher wollen wir diesen Artikel nicht als Anleitung verstanden wissen, sondern nur als Anhaltspunkte für das, was bei einem Geschlechtsrollenwechsel in etwa auf einen zukommt.


COMING OUT
Bevor man sich seiner Umwelt offenbart, sollte sich jeder Betroffene über die Tragweite dieses Schrittes im Klaren sein. Es ist die vielleicht wichtigste und folgenreichste Entscheidung im Leben eines transsexuellen Menschen. Man muss sich darüber bewusst sein, dass man einen steinigen Weg geht: Die soziale Stellung wird sich verändern, Freundschaften können zerbrechen, die familiäre Situation wird einer Prüfung unterzogen.

Der Besuch einer Selbsthilfegruppe kann helfen, sich auf diesen Weg vorzubereiten und in der anderen Geschlechterrolle sicherer zu werden. Hier trifft man Gleichgesinnte, die ähnliche Probleme haben, mit denen man sich aussprechen kann, und die mit Ratschlägen weiterhelfen. Einen Psychologen kann man aufsuchen, wenn man professionelle Hilfe wünscht oder keine Selbsthilfegruppe erreichbar ist. Wenn der Psychologe keine Erfahrung mit transsexuellen Patienten hat, sollte man sich an einen erfahrenen Kollegen überweisen lassen.

OUTING
Sobald man sich wirklich sicher ist, sollte man sich dem sozialen Umfeld offenbaren (neudeutsch: "outen"). Dabei ist eine Vorbereitungsphase sinnvoll. Am besten ist es, über einen längeren Zeitraum ab und zu ein paar Andeutungen fallen zu lassen. Oft sind enge Freunde für das erste Outing am geeignetsten, da diese einen meist am besten kennen, und oft schon etwas geahnt haben.

Das Thema "Outing am Arbeitsplatz" ist am heikelsten, da mit einem eventuellen Verlust des Arbeitsplatz meist auch ein sozialer Abstieg einhergeht. Deshalb sollten zuerst nur möglichst wenige Kollegen ins Vertrauen gezogen werden. Ein vorsichtiges Gespräch mit den Vorgesetzten kann hilfreich sein, um die zukünftige Position abzuklären.

GUTACHTER
Um alle juristischen Hürden zu nehmen, ist es erforderlich, zwei psychiatrische Gutachten einzuholen. Es ist daher sinnvoll, wenn die behandelnden Psychologen als gerichtliche Gutachter zugelassen sind. Die Aufgabe der Gutachter ist es zu klären, ob die Person im Sinne des deutschen Transsexuellengesetzes (TSG) und der gängigen psychiatrischen Standards transsexuell ist, oder ob andere Ursache für die "Identitätsstörung" des Patienten vorliegen.

Neben diversen Untersuchungen erwarten die Gutachter einen sogenannten Alltagstest. Dies ist eine Art persönliche Probezeit von in der Regel mindestens einem Jahr, in der man schon in der neuen Geschlechterrolle lebt. Man kann bei diesen Alltagstest nicht durchfallen, er dient vielmehr dazu, sich selbst darüber klar zu werden, ob man so leben kann. Der Arbeitsplatz kann manchmal vom Alltagstest ausgespart werden, wenn durch den Rollenwechsel der Arbeitsplatz gefährdet ist.

Oft wird vom Gutachter eine begleitende Psychotherapie gefordert. Diese Psychotherapie kann unter Umständen abgelehnt werden. Sollte man aber Probleme haben und jemanden zum Reden benötigen, ist eine Psychotherapie sinnvoll.

EPILATION
Mann-zu-Frau-Transsexuelle können nach einer gewissen Zeit die Gutachter um eine psychiatrische Stellungnahme bitten, in der die Krankenkasse aufgefordert wird, die Kosten für eine Entfernung der Gesichtsbehaarung zu übernehmen. Die Bartentfernung kann man auch auf eigene Rechnung durchführen, je nach Bart und Verfahren kann dies aber eine höhere Summe sein.

HORMONE
Mit fortschreitendem Alltagstest kann man die Gutachter um die Einleitung der Hormontherapie bitten. Im allgemeinen dauert es mindestens ein Jahr, bis Hormone verabreicht werden. Viele Gutachter geben sich aber auch mit weniger zufrieden.

Sind durch eine endokrinologische Untersuchung und einen einfachen Gentest, den sogenannten Haarwurzeltest, alle anderen physischen Erkrankungsbilder ausgeschlossen, wird die gegengeschlechtliche Hormonbehandlung eingeleitet. Die Hormone müssen lebenslang genommen werden, was unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden sollte, da mit einigen Nebenwirkungen und Risiken gerechnet werden muss.

CHIRUGIE
Mit der Einleitung der Hormontherapie sollte man sich nach einen Chirurgen umsehen, sofern eine geschlechtsangleichende Operation gewünscht wird. Einige Chirurgen haben Warteliste von mehren Jahren. Deshalb ist es sinnvoll, mehrere Alternativen zu haben. In einen Vorgespräch sollte man klären, nach welcher Operationsmethode der Arzt vorgeht und welche Resultate er bisher erzielt hat. Für die Aufnahme in die Warteliste sind im allgemeinen keine psychologischen Gutachten erforderlich. Diese müssen spätestens zum Operationstermin vorliegen.

Die Operation ist dann der "Point of no return", ab hier gibt es definitiv kein zurück mehr. Deshalb sollte man sich wirklich absolut 100% sicher sein. Wenn noch irgendwelche Zweifel vorhanden sind, in der neuen Geschlechterrolle nicht leben zu können, so sollte man mit der OP besser warten. Manche Betroffenen verzichten auch ganz auf eine Operation und leben dennoch in der neuen Geschlechterrolle.

JURISTISCHES
Mit Beginn der Hormonbehandlung sollte man auch die Vornamensänderung in Angriff nehmen. Eine Besonderheit des TSG ist es, dass die Änderung des Vornamens auch ohne einen zuvor erfolgten chirurgischen Eingriff durchgeführt werden kann ("kleine Lösung"). Hierzu wird beim zuständigen Vormundschaftsgericht bzw. Amtsgericht ein Antrag gestellt. Wichtig ist, dass die behandelnden Psychologen als Gutachter mit in dem Antrag angegeben werden, da sonst das Gericht möglicherweise andere Gutachter bestimmt und der gesamte Begutachtungsprozess von vorne beginnt.

Nach der geschlechtsangleichenden Operation kann die Änderung des Personenstands, also der Eintrag männlich oder Weiblich, vollzogen werden ("große Lösung"). Der Eintrag des Geschlechts in Pass und Geburtsurkunde wird dem neuen Geschlecht angepasst. Hierzu stellt man wie bei der Vornamensänderung einen Antrag bei Gericht. Da das Gesetz zur Personenstandsänderung eine weitgehende Angleichung an das Gegengeschlecht verlangt, wird ein Nachweis der Zeugungsunfähigkeit und der geschlechtsanpassenden Operation benötigt, welche man sich am besten vom operierenden Chirurgen ausstellen lässt.

WEITERE OPERATIONEN
Für weitere Operationen muss man bei den Krankenkassen einen Antrag stellen. Denkbar sind unter anderem:

  • Stimmband-Operationen;
    hier sollte zuerst eine logopädische Therapie ausprobiert werden
  • Kehlkopfabschleifung
  • Haartransplantation
  • Brustvergrößerung

Kosmetische Operationen, wie z.B. die Korrektur einer zu großen Nase werden normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen.

ZEITDAUER
Der transsexuelle Weg ist ein weiter Weg. Je nach persönlicher Sicherheit, Gutachter, Gericht und Operateur dauert der gesamte Prozess zwischen eineinhalb und fünf Jahren. Um es ganz klar zu sagen, dies ist nur einer von vielen Wegen, eben der "Standard"-Weg.

Stefani

Site by Sarah
10.02.2000 © VIVA TS Selbsthilfe
Anfang Vorige Nächste Zurück Homepage Anfang Vorige Nächste Zurück Homepage Suche Inhalt Mail