Der
"Standard" Weg
übernommen aus dem VIVATISSIMUS 3/98
Original von Stefani
Was Betroffene erwartet, wenn Sie sich für das Leben in der
anderen Geschlechterrolle entscheiden, das wissen sie oft nicht so genau.
Einen 'optimalen' Weg gibt es nicht! Jeder Betroffene setzt andere Prioritäten,
die Ausgangssituation, das soziale Umfeld, der Arbeitsplatz, all' diese
Dinge sind bei jeder Person anders. Daher wollen wir diesen Artikel
nicht als Anleitung verstanden wissen, sondern nur als Anhaltspunkte
für das, was bei einem Geschlechtsrollenwechsel in etwa auf einen
zukommt.
COMING OUT
Bevor man sich seiner Umwelt offenbart, sollte sich jeder Betroffene
über die Tragweite dieses Schrittes im Klaren sein. Es ist die
vielleicht wichtigste und folgenreichste Entscheidung im Leben eines
transsexuellen Menschen. Man muss sich darüber bewusst sein, dass
man einen steinigen Weg geht: Die soziale Stellung wird sich verändern,
Freundschaften können zerbrechen, die familiäre Situation
wird einer Prüfung unterzogen.
Der Besuch einer Selbsthilfegruppe kann helfen, sich auf diesen Weg
vorzubereiten und in der anderen Geschlechterrolle sicherer zu werden.
Hier trifft man Gleichgesinnte, die ähnliche Probleme haben, mit
denen man sich aussprechen kann, und die mit Ratschlägen weiterhelfen.
Einen Psychologen kann man aufsuchen, wenn man professionelle Hilfe
wünscht oder keine Selbsthilfegruppe erreichbar ist. Wenn der Psychologe
keine Erfahrung mit transsexuellen Patienten hat, sollte man sich an
einen erfahrenen Kollegen überweisen lassen.
OUTING
Sobald man sich wirklich sicher ist, sollte man sich dem sozialen Umfeld
offenbaren (neudeutsch: "outen"). Dabei ist eine Vorbereitungsphase
sinnvoll. Am besten ist es, über einen längeren Zeitraum ab
und zu ein paar Andeutungen fallen zu lassen. Oft sind enge Freunde
für das erste Outing am geeignetsten, da diese einen meist am besten
kennen, und oft schon etwas geahnt haben.
Das Thema "Outing am Arbeitsplatz" ist am heikelsten, da
mit einem eventuellen Verlust des Arbeitsplatz meist auch ein sozialer
Abstieg einhergeht. Deshalb sollten zuerst nur möglichst wenige
Kollegen ins Vertrauen gezogen werden. Ein vorsichtiges Gespräch
mit den Vorgesetzten kann hilfreich sein, um die zukünftige Position
abzuklären.
GUTACHTER
Um alle juristischen Hürden zu nehmen, ist es erforderlich, zwei
psychiatrische Gutachten einzuholen. Es ist daher sinnvoll, wenn die
behandelnden Psychologen als gerichtliche Gutachter zugelassen sind.
Die Aufgabe der Gutachter ist es zu klären, ob die Person im Sinne
des deutschen Transsexuellengesetzes (TSG) und der gängigen psychiatrischen
Standards transsexuell ist, oder ob andere Ursache für die "Identitätsstörung"
des Patienten vorliegen.
Neben diversen Untersuchungen erwarten die Gutachter einen sogenannten
Alltagstest. Dies ist eine Art persönliche Probezeit von in der
Regel mindestens einem Jahr, in der man schon in der neuen Geschlechterrolle
lebt. Man kann bei diesen Alltagstest nicht durchfallen, er dient vielmehr
dazu, sich selbst darüber klar zu werden, ob man so leben kann.
Der Arbeitsplatz kann manchmal vom Alltagstest ausgespart werden, wenn
durch den Rollenwechsel der Arbeitsplatz gefährdet ist.
Oft wird vom Gutachter eine begleitende Psychotherapie gefordert.
Diese Psychotherapie kann unter Umständen abgelehnt werden. Sollte
man aber Probleme haben und jemanden zum Reden benötigen, ist eine
Psychotherapie sinnvoll.
EPILATION
Mann-zu-Frau-Transsexuelle können nach einer gewissen Zeit die
Gutachter um eine psychiatrische Stellungnahme bitten, in der die Krankenkasse
aufgefordert wird, die Kosten für eine Entfernung der Gesichtsbehaarung
zu übernehmen. Die Bartentfernung kann man auch auf eigene Rechnung
durchführen, je nach Bart und Verfahren kann dies aber eine höhere
Summe sein.
HORMONE
Mit fortschreitendem Alltagstest kann man die Gutachter um die Einleitung
der Hormontherapie bitten. Im allgemeinen dauert es mindestens ein Jahr,
bis Hormone verabreicht werden. Viele Gutachter geben sich aber auch
mit weniger zufrieden.
Sind durch eine endokrinologische Untersuchung und einen einfachen
Gentest, den sogenannten Haarwurzeltest, alle anderen physischen Erkrankungsbilder
ausgeschlossen, wird die gegengeschlechtliche Hormonbehandlung eingeleitet.
Die Hormone müssen lebenslang genommen werden, was unter ärztlicher
Aufsicht durchgeführt werden sollte, da mit einigen Nebenwirkungen
und Risiken gerechnet werden muss.
CHIRUGIE
Mit der Einleitung der Hormontherapie sollte man sich nach einen Chirurgen
umsehen, sofern eine geschlechtsangleichende Operation gewünscht
wird. Einige Chirurgen haben Warteliste von mehren Jahren. Deshalb ist
es sinnvoll, mehrere Alternativen zu haben. In einen Vorgespräch
sollte man klären, nach welcher Operationsmethode der Arzt vorgeht
und welche Resultate er bisher erzielt hat. Für die Aufnahme in
die Warteliste sind im allgemeinen keine psychologischen Gutachten erforderlich.
Diese müssen spätestens zum Operationstermin vorliegen.
Die Operation ist dann der "Point of no return", ab hier
gibt es definitiv kein zurück mehr. Deshalb sollte man sich wirklich
absolut 100% sicher sein. Wenn noch irgendwelche Zweifel vorhanden sind,
in der neuen Geschlechterrolle nicht leben zu können, so sollte
man mit der OP besser warten. Manche Betroffenen verzichten auch ganz
auf eine Operation und leben dennoch in der neuen Geschlechterrolle.
JURISTISCHES
Mit Beginn der Hormonbehandlung sollte man auch die Vornamensänderung
in Angriff nehmen. Eine Besonderheit des TSG ist es, dass die Änderung
des Vornamens auch ohne einen zuvor erfolgten chirurgischen Eingriff
durchgeführt werden kann ("kleine Lösung"). Hierzu
wird beim zuständigen Vormundschaftsgericht bzw. Amtsgericht ein
Antrag gestellt. Wichtig ist, dass die behandelnden Psychologen als
Gutachter mit in dem Antrag angegeben werden, da sonst das Gericht möglicherweise
andere Gutachter bestimmt und der gesamte Begutachtungsprozess von vorne
beginnt.
Nach der geschlechtsangleichenden Operation kann die Änderung
des Personenstands, also der Eintrag männlich oder Weiblich, vollzogen
werden ("große Lösung"). Der Eintrag des Geschlechts
in Pass und Geburtsurkunde wird dem neuen Geschlecht angepasst. Hierzu
stellt man wie bei der Vornamensänderung einen Antrag bei Gericht.
Da das Gesetz zur Personenstandsänderung eine weitgehende Angleichung
an das Gegengeschlecht verlangt, wird ein Nachweis der Zeugungsunfähigkeit
und der geschlechtsanpassenden Operation benötigt, welche man sich
am besten vom operierenden Chirurgen ausstellen lässt.
WEITERE OPERATIONEN
Für weitere Operationen muss man bei den Krankenkassen einen Antrag
stellen. Denkbar sind unter anderem:
- Stimmband-Operationen;
hier sollte zuerst eine logopädische Therapie ausprobiert werden
- Kehlkopfabschleifung
- Haartransplantation
- Brustvergrößerung
Kosmetische Operationen, wie z.B. die Korrektur einer zu großen
Nase werden normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen.
ZEITDAUER
Der transsexuelle Weg ist ein weiter Weg. Je nach persönlicher
Sicherheit, Gutachter, Gericht und Operateur dauert der gesamte Prozess
zwischen eineinhalb und fünf Jahren. Um es ganz klar zu sagen,
dies ist nur einer von vielen Wegen, eben der "Standard"-Weg.
Stefani
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10.02.2000 © VIVA TS Selbsthilfe